Produkt zum Begriff Erbfall:
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Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage
Das richtige Testament für Ihre Situation
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Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.
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Der Erbfall | Ratgeber für Erben|Ich habe geerbt
Damit Ihre Erben auf alles vorbereitet sind
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Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall (Trimborn von Landenberg, Dieter)
Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall , Wenn in teils fragwürdiger, teils krimineller Weise über das Vermögen eines hilflosen Menschen verfügt wird, muss der Anwalt das Vertreterhandeln überprüfen. Anders als zahlreiche Veröffentlichungen zur Vorsorgevollmacht widmet sich dieses Buch vorrangig den Rettungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit bereits bestehenden Vollmachten zu ergreifen sind. Zudem werden Instrumente zur Prävention vorgestellt und diskutiert. Der Aufbau der Kapitel orientiert sich an der jeweils für die anwaltliche Praxis typischen Mandatssituation. Eine große Rolle spielt zunächst die Überprüfung von vermögensrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit erteilten Vollmachten. Deren Umfang ist umfassend zu ermitteln. Sodann wird regelmäßig der Widerruf die erste Sicherheitsmaßnahme sein. Besonderes Augenmerk wurde auf die systematische Informationsbeschaffung und die Klärung des Innenverhältnisses gelegt, ohne die eine Rückabwicklung unberechtigter Verfügungen nicht möglich ist. Dieses Buch hilft, Licht in das oft undurchsichtige Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu bringen. Neben der Analyse der immer reichhaltigeren Rechtsprechung und Literatur zum Thema wird großer Wert auf die tatsächlichen Aspekte der Anspruchsrealisierung und -abwehr gelegt. In der Neuauflage ist auch das seit dem 1.1.2023 geänderte Betreuungsrecht berücksichtigt, das insbesondere im Bereich der Kontrollbetreuung bei vermutetem Missbrauch von Vorsorgevollmachten neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230707, Produktform: Kartoniert, Autoren: Trimborn von Landenberg, Dieter, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Keyword: Widerruf von ; Betreuung; Betreuungsrecht; Informationsbeschaffung; Mandat; Rechtsanwalt; Rettungsmaßnahmen; Rückabwicklung; Sicherungsmaßnahmen; Umfang; Vorsorgevollmacht; Widerruf; unberechtigte Verfügungen; vermögensrechtliche Verfügungen, Fachschema: Betreuungsrecht~Erbrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Erbrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: xvii, Seitenanzahl: 187, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: zerb verlag, Verlag: zerb verlag, Länge: 208, Breite: 145, Höhe: 12, Gewicht: 276, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1424066
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Wie hoch ist im Erbfall der Pflichtteil für Kinder?
Im Erbfall haben Kinder grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil, wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den das Kind erhalten würde, wenn es gesetzlicher Erbe wäre. Dieser Anspruch kann nur in Ausnahmefällen durch den Erblasser eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Die genaue Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und kann daher individuell unterschiedlich ausfallen. Es ist ratsam, sich im Falle einer Erbschaft frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um über die genauen Ansprüche informiert zu sein.
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Was ist der gesetzliche Pflichtteil und wie wird er im Erbfall berechnet?
Der gesetzliche Pflichtteil ist der Mindestanteil am Erbe, der nahen Verwandten gesetzlich zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird anhand des gesetzlichen Erbteils berechnet, der sich nach der gesetzlichen Erbfolge richtet.
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Was versteht man unter dem Pflichtteil und wie wird er im Erbfall berechnet?
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe, den nahe Verwandte erhalten, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Im Erbfall wird der Pflichtteil anhand des gesetzlichen Erbteils des Pflichtteilsberechtigten berechnet.
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Was sind Schenkungen im Erbfall?
Was sind Schenkungen im Erbfall? Schenkungen im Erbfall beziehen sich auf Übertragungen von Vermögenswerten, die zu Lebzeiten des Erblassers an Dritte gemacht wurden. Diese Schenkungen können Auswirkungen auf die Erbmasse haben und müssen bei der Berechnung des Erbes berücksichtigt werden. Es gibt bestimmte Regelungen und Fristen, die beachtet werden müssen, um sicherzustellen, dass Schenkungen im Erbfall korrekt behandelt werden. In einigen Fällen können Schenkungen auch dazu führen, dass der Pflichtteil der gesetzlichen Erben reduziert wird.
Ähnliche Suchbegriffe für Erbfall:
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Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.
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Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung , Seit über 20 Jahren das Standardwerk für die komplexe Praxis der Testamentsvollstreckung notwendigen Wissens, liefert das Werk verlässlich das fachspezifische Know-how. Ideal ergänzt um zahlreiche Checklisten, Adressen und über 180 Musterformulierungen. Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Aktualisierungen und Erweiterungen: Neu aufgenommen und teils umfangreich behandelt wurden relevante Themen wie die Testamentsvollstreckung im internationalen Bereich, Bank oder Sparkasse als Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung und Stiftungsrecht, digitaler Nachlass nebst Online-Zahlungsdiensten u.v.m. Der im Buch enthaltene Online-Zugang bietet bequeme Recherche über das gesamte Buch im Volltext alle Muster im Word-Format zitierte Rechtsprechung und Rechtsvorschriften verlinkt und im Volltext. Die Autoren RA Dr. Michael Bonefeld, FAFamR u FAErbR; Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher; RAin Katrin Heindl, FA'inErbR u FA'inFamR; PräsLG Prof. Dr. Ludwig Kroiß; StB Peter Neubauer; RiAG Dr. Stefan Poller; RA Dr. Manuel Tanck, FAErbR; RAin u StB'in Dr. Anja Vassel-Knauf; Notar Lucas Wartenburger, Notar Dr. Dietmar Weidlich , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220520, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Redaktion: Mayer, Jörg~Bonefeld, Michael~Tanck, Manuel, Auflage: 22005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 979, Abbildungen: mit Online-Zugang, Keyword: Testament; Pflichtteil; Schenkung; Vermächtnis; Erbe; Rechtsnachfolge; Anordnung; Behindertentestament; Zeugnis; Nachlassverbindlichkeit; FamFG; Auslegung; Erbengemeinschaft; Erbschein, Fachschema: Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Erbrecht, Fachkategorie: Erbrecht, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Sender’s product category: BUNDLE, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Länge: 240, Breite: 179, Höhe: 47, Gewicht: 1400, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Beinhaltet: B0000056162001 V10445-9783848783694-1 B0000056162002 V10445-9783848783694-2, Vorgänger EAN: 9783956610189 9783941586031 9783935079266 9783935079013, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2631228
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Weber, Martin: Die Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung , Große Darstellungen zur Testamentsvollstreckung gibt es viele. Das neue FamRZ-Buch bietet den aktuellen, kompakten und praxisnahen Überblick: Als Einstieg in das Führen von Testamentsvollstreckungen wird mit Strukturwissen Sicherheit gegeben. Die, die mit Testamentsvollstreckungen "zu tun" haben (z.B. Anwälte, die Erben vertreten), erhalten Tools und Instrumente für effektives Handeln. Neben der Testamentsvollstreckung nach deutschem Recht wird die heutzutage immer bedeutsamere Testamentsvollstreckung bei internationalen Sachverhalten - trotz der Komplexität des Themas - eingängig, übersichtlich und verständlich dargestellt. Es geht um anwendbares Recht und intern. Zuständigkeit, Besonderheiten bei nationalen Nachweisen (wie Testamentsvollstreckerzeugnis) sowie um das Europäische Nachlasszeugnis. Einschl. einer rechtsvergleichenden Übersicht zur Testamentsvollstreckung in anderen Rechtsordnungen. Hilfreich: Zahlreiche Fälle, Praxistipps, Muster, Formulierungsvorschläge, Übersichten, Prüfungsschemata. Für Rechtsanwälte, Notare, Richter, Rechtspfleger, Steuerberater, Mitarbeiter von Banken/Sparkassen sowie weitere Berufsgruppen (z.B. Berufsbetreuer). , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 69.00 € | Versand*: 0 € -
Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!
Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Erben letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.
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Was bedeutet zugewinngemeinschaft im Erbfall?
Was bedeutet zugewinngemeinschaft im Erbfall? In einer Zugewinngemeinschaft handelt es sich um ein gesetzliches Güterstand, bei dem jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält und nur das während der Ehe erworbene Vermögen geteilt wird. Im Erbfall bedeutet dies, dass der überlebende Ehepartner nur Anspruch auf den Zugewinnausgleich hat, also auf die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Das persönliche Vermögen des verstorbenen Ehepartners bleibt somit grundsätzlich unberührt und geht nicht automatisch auf den überlebenden Ehepartner über. Es ist jedoch möglich, dass der überlebende Ehepartner auch erbberechtigt ist und somit zusätzliches Vermögen erbt.
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Was ist der gesetzliche Anspruch auf den Pflichtteil und wie wird er im Erbfall berechnet?
Der gesetzliche Anspruch auf den Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er steht den gesetzlichen Erben zu, die durch ein Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Der Pflichtteil wird anhand des gesetzlichen Erbteils berechnet, den der enterbte Erbe ohne die Enterbung erhalten hätte.
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Wann hat man Kenntnis vom Erbfall?
Man hat Kenntnis vom Erbfall, wenn man offiziell über den Tod des Erblassers informiert wird. Dies kann durch eine Benachrichtigung des Nachlassgerichts, des Testamentsvollstreckers oder durch direkte Mitteilung von Angehörigen geschehen. Sobald man vom Erbfall erfährt, sollte man sich umgehend mit dem Nachlass auseinandersetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Informationen zu sammeln, um den Erbfall korrekt abwickeln zu können. Letztendlich ist es ratsam, sich bei Unklarheiten oder Fragen an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
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Wird man im Erbfall automatisch benachrichtigt?
Wird man im Erbfall automatisch benachrichtigt? Im Allgemeinen gibt es keine automatische Benachrichtigung im Erbfall. Es liegt in der Verantwortung der Erben, sich über den Tod des Verstorbenen und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen zu informieren. Oftmals werden die Erben jedoch durch das Testament oder andere Dokumente des Verstorbenen über ihr Erbe informiert. Es ist ratsam, im Todesfall eines Angehörigen frühzeitig Kontakt mit einem Anwalt oder Notar aufzunehmen, um sich über die erforderlichen Schritte und rechtlichen Verpflichtungen zu informieren. Letztendlich ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Abwicklung des Erbfalls zu kümmern, um mögliche Probleme oder Streitigkeiten zu vermeiden.
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