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Produkt zum Begriff Verkauf:


  • Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage
    Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage

    Das richtige Testament für Ihre Situation

    Preis: 16.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Verkauf dich! (Rädeker, Jochen)
    Verkauf dich! (Rädeker, Jochen)

    Verkauf dich! , Präsentations-Know-How von einem der erfolgreichsten Kreativen Deutschlands profund und unterhaltsam aufbereitet. Mit Stolperfallen-Warnungen und Denkanstößen, Praxistipps und Checklisten und der geballten Erfahrung aus zahllosen Präsentationen und Pitches, Vorträgen und Talks in Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Jochen Rädeker weiß genau: Wochenlange perfekte Vorbereitung trifft irgendwann auf diesen kurzen Moment der Präsentation, in dem sich in wenigen Minuten entscheidet, ob Sie als Sieger mit dem ersehnten Auftrag zurückfahren - oder mit hängendem Kopf. Weil diese halbe bis ganze Stunde derart entscheidend ist, widmet der Autor ihr 248 Seiten - und ein Jahr seiner Zeit, damit Sie von jetzt an ohne Angst und top vorbereitet zu Pitches und Präsentationsterminen aufbrechen, perfekt auf Ihre Zuhörer:innen zugeschnitten präsentieren - und im Idealfall deutlich häufiger mit dem Gewinner:innen-Strahlen vom Platz gehen. In Präsentationen geht es nicht nur drum, wer die besten Ideen hat, sondern auch darum, wer sein Publikum mitreißt und überzeugt. Manchen ist das Verkaufstalent angeboren - sie untermauern mit diesem Buch ihr implizites Wissen. Die anderen scheuen noch. Bis sie "Verkauf dich!" fertig gelesen haben ... "Verkauf dich!" ist kein Technik-Tutorial und kein Powerpoint-Lehrgang - es ist ein Beziehungsratgeber für alle, die im Rampenlicht stehen, ob gerne oder ungerne, ob zum ersten oder zum hundertsten Mal, ob vor kleinem oder großem Publikum, digital oder vor Ort. Es ist ein Buch für alle, die eigene Ideen oder die eines ganzen Teams vertreten und verkaufen und die wissen: Es kommt nicht nur auf die Idee selbst an, sondern darauf, ob der Funke überspringt, die Performance überzeugt, Vertrauen aufgebaut und Nähe hergestellt wird. Und das alles in verhältnismäßig kurzer Zeit und oft unbewusster als wir meinen. Ob Ihr Gegenüber sich auf Sie und Ihre Ideen einlässt, hängt in ganz wesentlichem Maß von Ihrer Ausstrahlung und Wirkung in der kurzen Zeit ab, die man Ihnen für Pitch, Selbstdarstellung oder Präsentation lässt. Nutzen Sie diese Zeit bewusst. Überlassen Sie nichts dem Zufall. Und machen Sie die Bühne, die man Ihnen für diese Minuten überlässt, zu Ihrer! , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 20231012, Produktform: Leinen, Beilage: Fadengehefteter Flexcover-Halbband (Leinen und Surbalin Seda) mit runden Ecken und zwei farbigen Lesebändchen, Autoren: Rädeker, Jochen, Seitenzahl/Blattzahl: 247, Abbildungen: durchgehend dreifarbig auf PEFC- und FSC-zertifiziertes Ökopapier gedruckt, Themenüberschrift: DESIGN / Book, Keyword: Erfolgreich vortragen; Lampenfieber; Präsentationstechnik; Präsentieren; Präsentieren lernen; Selbstsicherheit; Verkaufstechnik; Vortrag; Vortragen; Vorträge gestalten; Vorträge vorbereiten; selbstsicher präsentieren; vor Menschen sprechen; vor Publikum sprechen, Fachschema: Design / Grafikdesign~Grafikdesign~Kommunikation (Unternehmen)~Unternehmenskommunikation~Beruf / Karriere~Karriere~Hilfe / Lebenshilfe~Lebenshilfe~Buchkunst~Buchmalerei, Fachkategorie: Grafikdesign~Businesskommunikation und -präsentation~Ratgeber: Karriere und Erfolg~Buchgestaltung, Warengruppe: TB/Geisteswissenschaften allgemein, Fachkategorie: Durchsetzungsvermögen, Motivation und Selbstwertgefühl, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Schmidt Hermann Verlag, Verlag: Schmidt Hermann Verlag, Verlag: Verlag Hermann Schmidt GmbH & Co. KG, Länge: 246, Breite: 172, Höhe: 25, Gewicht: 656, Produktform: Leinen, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0140, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,

    Preis: 42.00 € | Versand*: 0 €
  • Utz, Patrick: Verkauf. Schlau. Machen.
    Utz, Patrick: Verkauf. Schlau. Machen.

    Verkauf. Schlau. Machen. , Klarheit im Vertrieb schaffen, damit die eigene Zukunft selbstbestimmt gestaltet werden kann. Das ist der Anspruch, den Patrick Utz hat, wenn es um die Gewinnung neuer Kunden und um die gezielte Entwicklung des eigenen Unternehmens geht. Anhand von konkreten Erlebnissen und wegweisenden Anleitungen zeigt er, wie sich die täglichen Herausforderungen des Vertriebs erfolgreich meistern lassen und wie wir unsere Potentiale noch besser ausnutzen können.. Raus aus der Komfortzone, rein in die Konsequenz. Dabei liefert Utz nicht nur praxisbewährte Methoden für ambitionierte Verkäufer, sondern verdeutlicht auch, wie guter Vertrieb zum Erfolgsfaktor für das gesamte Unternehmen wird. Das Buch ist deshalb der ideale Begleiter mutige Gründer:innen, erfahrene Unternehmenslenker:innen, ambitionierte Vertriebsverantwortliche und schlaue Vertriebler:innen. Also für alle, die ihre Zukunft und die ihres Unternehmens aktiv und leidenschaftlich gestalten wollen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 29.00 € | Versand*: 0 €
  • Wer zahlt Erbschaftssteuer auf Vermächtnis?

    Erbschaftssteuer auf ein Vermächtnis wird in der Regel von demjenigen gezahlt, der das Vermächtnis erhält. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des Vermächtnisses und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Es ist wichtig, die jeweiligen steuerlichen Regelungen und Freibeträge zu beachten, um die Erbschaftssteuer korrekt zu berechnen. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Erblasser bereits eine Schenkungssteuer auf das Vermächtnis gezahlt hat, was Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer haben kann. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall einen Steuerberater oder Anwalt zu konsultieren, um die steuerlichen Aspekte eines Vermächtnisses zu klären.

  • Ist Vermächtnis auf Pflichtteil anrechnen?

    Ist Vermächtnis auf Pflichtteil anrechnen? Diese Frage hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab, die je nach Land variieren können. In einigen Ländern wird ein Vermächtnis auf den Pflichtteil angerechnet, während es in anderen Ländern nicht angerechnet wird. Es ist wichtig, sich mit einem Rechtsanwalt oder Notar zu beraten, um Klarheit über die spezifischen Regelungen in Ihrem Land zu erhalten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen korrekt berücksichtigt werden.

  • Wer zahlt Erbschaftssteuer bei Erbengemeinschaft?

    Wer zahlt Erbschaftssteuer bei Erbengemeinschaft? In einer Erbengemeinschaft sind alle Erben gemeinsam für die Zahlung der Erbschaftssteuer verantwortlich. Die Erbschaftssteuer wird auf den Anteil berechnet, den jeder Erbe am Nachlass erhält. Es ist wichtig, dass die Erben die Erbschaftssteuer gemeinsam und fristgerecht bezahlen, da ansonsten Verzugszinsen und möglicherweise auch Säumniszuschläge anfallen können. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu sprechen, um die steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten in einer Erbengemeinschaft zu klären.

  • Was ist ein Vermächtnis im Erbrecht?

    Was ist ein Vermächtnis im Erbrecht? Ein Vermächtnis ist eine spezielle Regelung in einem Testament, bei der ein bestimmter Vermögensgegenstand oder ein bestimmter Geldbetrag an eine Person oder Organisation übertragen wird. Anders als bei einer Erbteilung, bei der der Erbe das gesamte Vermögen erhält, erhält der Vermächtnisnehmer nur den ihm zugedachten Teil. Ein Vermächtnis kann beispielsweise darin bestehen, dass eine bestimmte Summe Geld an einen Freund oder eine wohltätige Organisation geht. Vermächtnisse können auch mit Bedingungen oder Auflagen versehen sein, die der Vermächtnisnehmer erfüllen muss, um das Erbe zu erhalten. In vielen Fällen werden Vermächtnisse als Möglichkeit genutzt, um Personen oder Organisationen zu bedenken, die nicht als gesetzliche Erben gelten.

Ähnliche Suchbegriffe für Verkauf:


  • Geschäftswagen - Laufende Kosten, Entnahme und Verkauf
    Geschäftswagen - Laufende Kosten, Entnahme und Verkauf

    Alle durch einen betrieblichen Pkw verursachten Kosten gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben – denn diese Kosten sind betrieblich veranlasst. Einen guten Überblick gibt Ihnen hier das ABC der abziehbaren Kfz-Kosten.

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  • Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
    Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer

    Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.

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    Ersatzlicht Youn-I orange - Lagerort Kiste Verkauf

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  • Wird ein Vermächtnis vom Nachlass abgezogen?

    Ein Vermächtnis wird in der Regel vor der Verteilung des Nachlasses erfüllt. Es handelt sich um eine spezifische Zuwendung an einen bestimmten Begünstigten, die nicht Teil des allgemeinen Erbes ist. Daher wird ein Vermächtnis nicht vom restlichen Nachlass abgezogen, sondern separat erfüllt. Es kann jedoch vorkommen, dass der Nachlass nicht ausreicht, um alle Vermächtnisse zu erfüllen, was zu einer entsprechenden Kürzung führen kann. In solchen Fällen müssen die Erben die Vermächtnisse anteilig erfüllen.

  • Was bedeutet im Testament Vermächtnis?

    Im Testament bezeichnet ein Vermächtnis die Zuwendung eines bestimmten Vermögensgegenstandes oder einer Geldsumme an eine bestimmte Person oder Organisation. Dabei wird im Testament festgelegt, wer das Vermächtnis erhalten soll und um welchen konkreten Gegenstand es sich handelt. Das Vermächtnis tritt unabhängig von der Erbfolge auf und wird vorab festgelegt. Es kann beispielsweise dazu dienen, bestimmte Personen oder Institutionen zu bedenken, die nicht automatisch als Erben eingesetzt sind. Insgesamt dient das Vermächtnis dazu, den letzten Willen des Erblassers hinsichtlich der Verteilung seines Vermögens klar und eindeutig festzuhalten.

  • Wer zahlt die Erbschaftssteuer für ein Vermächtnis?

    Wer zahlt die Erbschaftssteuer für ein Vermächtnis? Die Erbschaftssteuer für ein Vermächtnis wird in der Regel von demjenigen gezahlt, der das Vermächtnis erhält. Dies bedeutet, dass der Begünstigte des Vermächtnisses die Steuerlast tragen muss. Es ist wichtig, die Höhe der Erbschaftssteuer im Voraus zu berechnen, um sicherzustellen, dass ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Steuer zu bezahlen. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Verstorbene bereits eine Regelung getroffen hat, um die Erbschaftssteuer für das Vermächtnis zu decken. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die steuerlichen Auswirkungen eines Vermächtnisses zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wird ein Vermächtnis auf den Pflichtteil angerechnet?

    Ein Vermächtnis wird grundsätzlich nicht auf den Pflichtteil angerechnet. Der Pflichtteil steht den gesetzlichen Erben zu, unabhhängig von etwaigen Vermächtnissen. Wenn also beispielsweise in einem Testament jemandem ein Vermächtnis zugedacht wird, hat dies keinen Einfluss auf den Pflichtteil, den die gesetzlichen Erben erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil gesetzlich festgelegt ist und nicht durch Verfügungen des Erblassers beeinträchtigt werden kann. Daher können gesetzliche Erben auch dann ihren Pflichtteil einfordern, wenn Vermächtnisse im Testament vorgesehen sind.

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